Rürup Rente Steuern | Tipps & Informationen 2023
Steuerliche Förderung der Rürup Rente

Durch die Rürup Rente (auch Basisrente genannt) soll die Altersvorsorge Lücke geschlossen werden, die bei Selbständigen und Freiberuflern oft offen bleibt. Besonders diese Berufsgruppen profitieren aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup Rente.
Denn Selbständige und Freiberufler können die staatliche Förderung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder einer Riester Rente nicht bzw. nur indirekt nutzen (über einen sozialversicherungspflichtigen Ehepartner).
Doch nicht nur Selbständige und Freiberufler, sondern auch gut verdienende Angestellte und Beamte können eine Rürup Rente abschließen.
Im Gegensatz zur Riester Rente werden durch die Rürup Rente viel höhere Beiträge steuerlich gefördert. So erkennt das Finanzamt Steuervergünstigungen bis zu 20.000,- € für Ledige und bis zu 40.000,- € für Verheiratete an. Der Prozentsatz (die Rürup Treppe) erhöht sich jedes Jahr um 2%, so dass im Jahr 2025 100% der Rürup Rente Beiträge steuerfrei sind (siehe “Rürup Rente Steuern” Tabelle).
Rürup Rente – Steuerliche Förderung | |||
Jahr | Prozentsatz | Ledige | Verheiratete |
2011 | 72% | 14.400 € | 28.800 € |
2012 | 74% | 14.800 € | 29.600 € |
2013 | 76% | 15.200 € | 30.400 € |
2014 | 78% | 15.600 € | 31.200 € |
2015 | 80% | 16.000 € | 32.000 € |
2016 | 82% | 16.400 € | 32.800 € |
2017 | 84% | 16.800 € | 33.600 € |
2018 | 86% | 17.200 € | 34.400 € |
2019 | 88% | 17.600 € | 35.200 € |
2020 | 90% | 18.000 € | 36.000 € |
2021 | 92% | 18.400 € | 36.800 € |
2022 | 94% | 18.800 € | 37.600 € |
2023 | 96% | 19.200 € | 38.400 € |
2024 | 98% | 19.600 € | 39.200 € |
2025 | 100% | 20.000 € | 40.000 € |
Rürup-Rente Tabelle – Steuervergünstigung (Quelle: Eigene Darstellung)
Während bei der Riester Rente nur ein Betrag bis zu 2.100,- € jährlich gefördert wird und bei Firmenverträgen maximal 4.344,- € sind bei der Rürup Rente bis zu 20.000,- € (Ledige) oder 40.000,- € (Verheiratete) absetzbar.
Rürup Rente – Hohe Rendite von Rürup Rente Verträgen – besonders bei kurzer Laufzeit
Gerade bei kurzer Laufzeit erzielt ein Rürup Rente Vertrag eine besonders hohe Rendite, so dass der Abschluss einer Rürup Rente auch kurz vor Rentenbeginn sehr lukrativ ist. Läuft ein Rürup Rente Vertrag bspw. noch 5 Jahre bis zur Auszahlung, erzielt ein konservativ / klassisch verzinster Vertrag im Schnitt eine Rendite von 8,4%.
Der Grund für diese hohe Rendite liegt darin, dass die Einzahlungen zu einem größeren Anteil steuerfrei sind, als später bei Rentenauszahlung der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist. Ältere Personen, die nur noch wenige Jahre bis zu Rente haben, haben somit einen besonders hohen Renditevorteil.
Gegenüber einer ungeförderten privaten Rentenversicherung kann eine kurzläufiger Rürup Rente Vertrag eine 2-3 Mal so hohe Rendite aufweisen. Die genaue Rendite und die Höhe der lebenslangen Rente hängen auch stark von der Finanzstärke eines Versicherers ab, von den Überschüssen und zudem von der Höhe der Kosten des Vertrags.
Rürup Rente Steuern – Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene steuerbegünstigt absichern
Ebenfalls steuerbegünstigt lassen sich mittels einer Rürup Rente auch Hinterbliebene oder der Fall einer Berufsunfähigkeit absichern. Ein Rürup Rente Vertrag soll zwar in erster Linie der Altersvorsorge dienen, jedoch lassen sich auch Zusatzversicherungen in eine Rürup Rente mit einschließen, deren Beiträge dadurch dann ebenfalls steuerlich absetzbar sind.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass der anteilige Beitrag für die Rürup Rente mehr als 50% beträgt. Somit können bis zu 49% in eine BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) und / oder einen Hinterbliebenenschutz fließen. Selbstverständlich wird durch diese Zusatzversicherungen die Rendite geschmälert, d.h. die lebenslange Rente reduziert.
Nachteilig bei einer BUZ im Rahmen einer Rürup Rente ist, dass bei einer Beitragsfreistellung des Rürup Rente Vertrags zugleich auch die eingeschlossene BUZ Zusatzversicherung nicht separat fortgeführt werden kann.
Zudem ist auch unbedingt zu berücksichtigen, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die BU-Rente aus einer Rürup Rente BUZ voll versteuert werden muss, wohingegen die BU-Renten im Leistungsfall aus einer eigenständigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit dem viel niedrigeren Ertragsanteil zu versteuern ist.
Daher muss jeder Versicherungsnehmer beide Varianten erörtern und jeweils verschiedene Modelle durchspielen, um im Anschluss daran entscheiden zu können, welche Variante den eigenen Vorstellungen und Wünschen am besten entspricht.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung zu einer Rürup Rente und erarbeiten mit Ihnen zusammen den für Sie besten Weg. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des obigen Kontaktformulars auf der rechten Seite.
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