Rürup Rente Steuern | Tipps & Informationen 2024

Rürup Rente Steuern in Kürze

  • Die Rürup-Rente dient vor allem Selbstständigen und Freiberuflern als Altersvorsorge und bietet steuerliche Vorteile durch absetzbare Beiträge.
  • In der Ansparphase der Rürup-Rente erlaubt das Steuerrecht eine Entlastung, wohingegen im Alter die Auszahlungen versteuert werden müssen.
  • Der steuerliche Abzug der Rürup-Rente ist mit einem jährlichen Höchstbetrag versehen, der für 2023 auf 26.528 Euro festgelegt ist.
  • Die Besteuerung der Rente im Alter richtet sich nach dem Eintrittsjahr; für 2023 sind 83 Prozent der Rente steuerpflichtig.
  • Der maximal absetzbare Beitrag zur Rürup-Rente für Selbstständige mindert sich, wenn bereits in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk eingezahlt wird.

Steuerliche Förderung der Rürup Rente

Rürup Rente Steuern
Rürup Rente Steuern – Steuerersparnis berechnen

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, zielt darauf ab, die Altersvorsorgelücke zu schließen, die häufig bei Selbstständigen und Freiberuflern besteht. Diese Berufsgruppen ziehen insbesondere Vorteile aus der steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup-Rente.

Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Zugang zur staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder zu den Vorteilen einer Riester-Rente – es sei denn indirekt, wenn sie verheiratet sind und ihr Ehepartner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen, steht jedoch nicht ausschließlich Selbstständigen und Freiberuflern offen, sondern auch Angestellten und Beamten mit einem hohen Einkommen.

Ein wesentlicher Unterschied zur Riester-Rente liegt darin, dass bei der Rürup-Rente höhere Beiträge steuerlich begünstigt werden.

Wie funktionieren die Steuervorteile bei der Rürup Rente?

In der Ansparphase der Rürup-Rente erhalten Versicherte eine steuerliche Entlastung. Im Alter müssen sie dann Steuern auf die Rente zahlen. Für die meisten Menschen ergibt sich daraus ein finanzieller Vorteil, weil sie im Ruhestand üblicherweise über ein niedrigeres Einkommen verfügen als während ihrer aktiven Berufstätigkeit.

Die Funktionsweise ist wie folgt: Die staatliche Förderung von privaten Rürup-Vorsorgeverträgen erfolgt ausschließlich über steuerliche Vorteile. Dies unterscheidet sich von Riester-Verträgen, die zusätzlich durch Zulagen gefördert werden. Im Jahr 2023 können Sparer Beiträge bis zu einem Betrag von 26.528 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Im Vorjahr lag dieser Betrag bei 25.639 Euro und im Jahr 2021 bei 25.786,80 Euro.

Die Höhe der zu erwartenden Steuererstattung hängt vom zu versteuernden Einkommen und dem individuellen Steuersatz ab. Generell gilt, dass mit einem höheren Einkommen in der Regel auch eine höhere Steuererstattung einhergeht. Jedoch gilt ebenso, dass bei einem höheren Einkommen im Ruhestand mehr Steuern auf die Rürup-Rente gezahlt werden müssen, da der individuelle Steuersatz weiterhin maßgeblich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Berechnung des Steuervorteils Vorsicht geboten ist, insbesondere wenn Versicherungsvertreter oder Angebote von Versicherungen nicht das persönlich zu versteuernde Einkommen zugrunde legen. In der Regel bestehen zusätzlich weitere absetzbare Ausgaben, welche die Erstattung, die durch den Rürup-Vertrag erzielt werden kann, reduzieren können.

Besteuerung der Rürup-Rente im Ruhestand

Die Besteuerung der Rürup-Rente im Ruhestand basiert auf dem persönlichen Einkommensteuersatz des Rentenbeziehers. Der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab:

Im Jahr 2023 müssen Rentner 83 Prozent ihrer Rürup-Rente versteuern, während 17 Prozent steuerfrei bleiben. Mit jedem Folgejahr erhöht sich der zu versteuernde Anteil, bis schließlich im Jahr 2040 die Rente in voller Höhe steuerpflichtig ist.

Hier eine Übersicht des steuerpflichtigen Rentenanteils nach Eintrittsjahr:

  • 2021: 81 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2022: 82 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2023: 83 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2024: 84 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2025: 85 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2030: 90 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2035: 95 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.
  • 2040: 100 Prozent des Rentenbetrags sind steuerpflichtig.

Beachten Sie, dass diese Besteuerungsanteile gesetzlich festgelegt sind und sich im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung bewegen, die besagt, dass Altersrenten in der Phase des Bezugs besteuert werden.

Höchstbetrag für die Rürup Rente

In einen Rürup-Vertrag können im Jahr 2023 bis zu 26.528 Euro eingezahlt werden, um den vollen Steuervorteil zu nutzen. Dies gilt für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.

Möchte ein Selbstständiger, der bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk leistet, zusätzlich in einen Rürup-Vertrag einzahlen, müssen diese Beiträge bei der Berechnung des steuerlich begünstigten Höchstbetrags für den Rürup-Vertrag berücksichtigt werden. Der steuerlich absetzbare Betrag, der in den Rürup-Vertrag fließen kann, wird entsprechend reduziert.

Für Angestellte, die in einen Rürup-Vertrag einzahlen möchten, gilt ebenfalls, dass ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil – den Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Einzahlungen in den Rürup-Vertrag mindern.

Empfehlungen für die Rürup-Rente

Empfehlungen für Rürup-Renten variieren je nach individueller Situation und Präferenz der Anleger hinsichtlich Sicherheit und Renditeerwartungen.

  1. Klassische Rentenversicherung: Eine Option ist die klassische Rürup-Rentenversicherung, die eine garantierte Rente bietet. In der aktuellen Niedrigzinsphase fallen die Garantien jedoch gering aus. Diese Option könnte für Personen kurz vor dem Renteneintritt interessant sein, die Wert auf Sicherheit legen.

  2. Neue Klassik / Indexpolicen: Diese Hybridmodelle kombinieren Garantieelemente mit der Partizipation an den Kapitalmärkten, indem Überschüsse teilweise in Aktienfonds investiert werden. Sie können keine Verluste erleiden, sind aber in ihrer Struktur komplex und verlangen von den Versicherten regelmäßig Entscheidungen bezüglich der Überschüsse. Hier ist fachliche Expertise vonnöten.

  3. Fondsgebundene Rentenversicherung: Diese bieten je nach Tarif und Anbieter eingeschränkte oder keine Garantien. Ein Teil des Kapitals wird festverzinslich angelegt, der andere in Aktienfonds investiert. Selbstständige mit einem längeren Anlagehorizont bis zur Rente könnten diese Variante in Betracht ziehen, vor allem wenn sie bereit sind, höhere Risiken für potenziell höhere Renditen in Kauf zu nehmen.

  4. Fondssparpläne: Diese verzichten gänzlich auf Garantien und investieren das gesamte Kapital in Aktienfonds. Sie bieten höhere Renditechancen, gehen allerdings auch mit einem höheren Risiko einher. Diese sind besonders für langfristig orientierte Anleger geeignet, die Schwankungen akzeptieren und auf langfristiges Wachstum setzen.

Unabhängig von der Wahl der Anlageform sollte man auf Tarife ohne Abschlusskosten (Nettotarife) oder mit wenig Abschlusskosten achten und das Kapital einem finanzstarken Versicherer anvertrauen.

Denn die Sicherheit der Rentenauszahlungen hängt von der Bonität des Versicherers ab. Im Falle einer Insolvenz des Versicherers greift zwar der Sicherungsfonds Protektor AG ein, es kann jedoch zu Einbußen bei den Auszahlungen kommen.

Im Gegensatz dazu bleibt man bei Fondssparplänen auch im Falle einer Insolvenz Eigentümer der Fondsanteile.

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