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Rürup-Rente | Basisrente

Rürup Rente - Rürup Vergleich - Basisrente Vergleich Wer benötigt eine Rürup-Rente | Basisrente?

Viele Menschen sind der Meinung, dass sie sich um das Thema Altersvorsorge und Rente keine Gedanken machen müssen, da sie schließlich die gesetzliche Rente vom Staat erhalten und somit im Alter finanziell abgesichert seien. Doch leider ist dies nur die halbe Wahrheit. Weshalb, erfahren Sie im nächsten Abschnitt über die Rüruprente | Basisrente.


Die Idee der Rürup-Rente | Basisrente

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt, bezeichnet eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente hat ihren Namen vom Ökonomen Bert Rürup und entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente. Allerdings ist die Rürup-Rente | Basisrente nicht umlagenfinanziert wie die gesetzliche Rente, sondern kapitalgedeckt.


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Vorteile der Rürup-Rente | Basisrente

Die Rürup-Rente | Basisrente ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen (wie auch die Riester-Rente) steuerlich absetzbar, wird also staatlich gefördert. Zudem gilt das angesparte Vermögen einer Rürup Rente nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, weil es nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden darf. Das in der Rürup Rente angesparte Geld ist somit Hartz 4 - sicher und kann auch in der Ansparphase nicht gepfändet werden (allerdings kann in der Rentenphase der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden). Das bedeutet auch, dass die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital nicht zum neuen Arbeitslosengeld II angerechnet werden, also auch bei längerer Arbeitslosigkeit muss dieses bei Anrechnung von Vermögen nicht verwertet werden.

Mit zunehmender Steuerlast steigt auch die Förderquote der Rürup Rente (also das Verhältnis zwischen Steuerersparnis und erforderlichem Beitragsaufwand) und damit auch die Rendite der Rürup-Rente. Für Geringverdiener und Familien mit Kindern ist also die Riester-Rente die bessere Wahl.

Ab 2005 können alle Steuerpflichtigen schrittweise steigende Anteile ihrer Beiträge zur Altersvorsorge bis zur Obergrenze von 20.000 EUR im Jahr (Verheiratete bis zu 40.000 EUR) steuermindernd absetzen. Der steuerfreie Anteil steigt von 60% in 2005 in jährlichen Zwei-Prozent-Schritten auf 100% im Jahr 2025. In 2008 können also 66% abgesetzt werden. Ab 2025 können dann 100% der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Beiträgen gehören solche zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufständischen Versorgungswerken, sofern es sich um Leibrenten handelt und zu den neuen Rurüp-Renten. Je nach Grenzsteuersatz kann die Steuerersparnis kontinuierlich auf über 40% im Jahr 2025 steigen. Doch Vorsicht: Da die Rürup-Rente bei Bezug steuerpflichtig ist, kann es vorkommen, dass vor 2025 abgeschlossene Rürup-Policen teilweise doppelt besteuert werden. Die Nachsteuer-Rendite ist also im Einzelfall zu betrachten.


Voraussetzungen der Rürup-Rente | Basisrente

Die Rürup Rente | Basisrente muss einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Rürup-Rente-Vertrag muss eine lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen
  • Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente | Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar; allerdings ist es möglich, einen Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder zu vereinbaren. Die Hinterbliebenenrente darf dabei nicht höher als die Altersrente sein
  • Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente | Basisrente können ebenso wie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden
  • Wie auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen aus der Rürup-Rente | Basisrente künftig steuerpflichtig und werden somit nachgelagert besteuert



Für wen eignet sich die Rürup-Rente | Basisrente?

Grundsätzlich können alle Personenkreise eine Rürup-Rente | Basisrente abschließen. Besonders für Selbständige (die keine Riester-Rente abschließen dürfen) ist die Rürup-Rente | Basisrente eine sehr gute Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen und vor allem von erheblichen steuerlichen Förderungen in der Ansparphase zu profitieren. Aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamten eignet sich die Rürup-Rente | Basisrente als staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.

Außerdem lässt sich eine Rürup-Rente | Basisrente mit Zusatzbausteinen (wie Hinterbliebenenrente und Berufsunfähigkeitsversicherung) kombinieren, die im Rahmen des Rürup-Rente-Vertrags dann ebenfalls steuerlich absetzbar sind.


Ehepaare sollten bei der Rürup-Rente | Basisrente zudem folgendes beachten: Jedes Ehepaar wünscht sich eine gemeinsame Zukunft bis ins hohe Rentenalter. Doch auch in einer gemeinsamen und vertrauensvollen Partnerschaft sollte jeder auf eigenen Beinen stehen. Dies gilt auch für die Altersvorsorge. Deshalb raten wir jedem Paar immer 2 Verträge für eine Rüruprente | Basisrente abzuschließen - für jeden Partner eine. Am gemeinsamen Lebensabend kann das Ehepaar dann entweder 2 Renten genießen und den individuellen Lebensstandard gemeinsam sichern oder jeder Partner kann seine Rente allein in Anspruch nehmen, wenn sich der gemeinsame Weg bis dahin getrennt haben sollte. Denn die Rüruprente | Basis-Rente geht in die Vermögensmasse von Ehepartnern ein und muss im Falle einer Trennung ausbezahlt werden. Die Versicherungsleistung wird hingegen erst im Rentenalter erbracht. Im Falle einer schwierigen Trennung kann dies zusätzliche finanzielle Probleme bereiten. Zwei separate Versicherungsverträge vermeiden dieses Problem und geben von Anfang an ein gutes Gefühl.


Als langjährig tätige Versicherungsmakler befassen wir uns intensiv mit dem Bereich der Altersvorsorge und bieten Ihnen somit eine professionelle, individuelle und vor allem von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für eine Rürup-Rente | Basisrente.


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